Hundeschule Gütersloh
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Impressum der Hundeschule Gowin & Hundeschule-guetersloh.com

Tel.: 0177-6244644
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Zu allen Links
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen        (Stand August 2009)

der Hundeschule Gowin (im folgenden Text “Hundeschule” genannt).

§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der Hundeschule den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

Anmeldungen zu den Veranstaltungen werden dem Eingang nach aufgenommen.

Nach dem Meldeschluss oder bei Überschreitung der Teilnehmerzahl ist keine Gewähr mehr für die Aufnahme gegeben.

§ 2 Bezahlung

Mit der Anmeldung ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen. Ist die Zahlung in monatlichen Teilbeträgen möglich, ist mit der Anmeldung der erste Teilbetrag zu zahlen; die weiteren Teilbeträge jeweils zur festgelegten Fälligkeit.

§ 3 Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistungen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Postanschrift der Hundeschule: Marienfelder Straße 110, 33442 Herzebrock-Clarholz.

Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn werden die folgenden Stornierungskosten fällig:

· Bis 4 Wochen vor Beginn 10% des Teilnahmebeitrags;
· bis 1 Woche vor Beginn 30% des Teilnahmebeitrags.
· Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn 100% des Teilnahmebeitrages.
· Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 4 Teilnahmeausschluss

Läufige Hündinnen sind - außer beim Einzeltraining und nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zu Minderung des Teilnahmebetrages und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.

§ 5 Rücktritt durch die Hundeschule

Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten:

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters wiedersetzt.

Ebenso, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Bei Ausfall des Kursleiters werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

§ 6 Haftung der Hundeschule

Die Hundeschule haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Hundeschule haftet nicht für Personen-; Sach-; oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel-, und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer haftet für die von sich und von ihrem/seinem Hund verursachten Schäden. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein

§ 7 Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Hundeschule zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Übungen erwartet.

§ 8 Termine

Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichte muss mindestens 24 Stunden vorher durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtstunde angerechnet. Der Ausbilder behält sich vor in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht selbstverständlich nachgeholt.

§ 9 Erfolgsgarantie

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg vom/von der Teilnehmer/in abhängt.

§ 10 Gültigkeit

Die Gültigkeit der vereinbarten Übungsstunden beträgt 12 Monate

§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 12 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Herzebrock-Clarholz.

 

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